Kosten

Vor der Geburt hat jede gesetzlich krankenversicherte Frau Anspruch auf Hebammenbetreuung in Form von Hilfe bei Beschwerden, Schwangerenvorsorge und Geburtsvorbereitungskurse.

Nach der Geburt besteht ebenfalls zwölf Wochen lang Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme, sowie auf Rückbildungsgymnastik.

Bei Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit.

Der gewünschte Umfang der Betreuung wird in einem ersten individuellen Vorgespräch erfasst und gemeinsam festgelegt.

Die Kosten hierfür übernimmt in voller Höhe die Krankenkasse.

Aktuell gilt dies auch für alle Online Beratungen und Online Geburtsvorbereitungskurse
und Rückbildungsgymnastik

Privat versicherte Frauen müssen sich individuell mit Ihrer Krankenkasse auseinandersetzen ob und in welcher Höhe Hebammenleistungen übernommen werden.

Bei Adoptiveltern oder dem Fall, dass die Mutter nicht selbst die Hebammenleistungen in Anspruch nehmen kann, steht dem Kind diese Betreuung zu.
Dies wird über die Krankenkasse des Kindes abgerechnet.

Hebamme Birgit Roth